Davidstern-SkandalGil Ofarim lässt Anklage-Frist verstreichen – hilft ihm das?
Gil Ofarim scheint aus seinen offensichtlichen Fehlern nicht zu lernen – oder will es nicht. Bisher hat sich der Sänger nicht zum Vorwurf der Verleumdung und falscher Verdächtigung geäußert. Das Landgericht Leipzig hatte ihm eine Frist bis Montag, den 09. Mai 2022 erteilt. Von dem Sänger gab es bis dahin keine Einlassung.
Medien zitieren einen Sprecher des Leipziger Landgerichts: „Er kann sich weiterhin zu den Vorwürfen einlassen. Ab jetzt kann das Gericht aber jederzeit bekannt geben, ob es die Anklage zulässt“.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft kann nun jederzeit zugelassen werden. Möglicherweise hofft der 39-Jährige aber, dass die Sache im Sande verlaufen könnte. Schweigen und aussitzen – kann das funktionieren? Die Entscheidung, ob die Anklage bewilligt wird, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Arbeitsbelastung des Gerichts.
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So könnte es im Fall Gil Ofarim weitergehen
Letztendlich gibt es für den Ausgang dieses Verfahrens mehrere Optionen: die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage zulassen – der Worst Case für den Musiker. Dann wird die Sache unter den Augen der Öffentlichkeit nochmal groß aufgerollt. Die Anklage kann aber auch an die untere Instanz, das Amtsgericht verwiesen werden.
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Dies wäre normalerweise in so einem bedeutungsschweren Fall gerechtfertigt, die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen öffentlichen Bedeutung des Falles dafür entschieden, Anklage am Landgericht zu erheben. Die Klage kann auch abgewiesen werden, möglicherweise hofft Ofarim darauf.
Hotel behält sich zivilrechtliche Schritte vor
Doch das „Westin Hotel“ Leipzig behält sich offenbar noch immer vor, zivilrechtlich gegen den Sänger vorzugehen, weil es nach Ofarims Video und der enormen öffentlichen Vorverurteilung gegen das Hotel unzählige schlechte Bewertungen und Stornierungen erhalten hatte.
Fest steht auf jeden Fall eines: Ofarim wird bei seiner Version der Geschichte bleiben. „Davon können Sie ausgehen“, erklärte sein Anwalt Markus Hennig kürzlich gegenüber dem NDR-Magazin „Zapp“.
Das passierte im Oktober 2021
Gil Ofarim hatte im Oktober letzten Jahres für einen Aufschrei in Deutschland gesorgt, als er das „Westin Grand Hotel“ in Leipzig und insbesondere einen Mitarbeiter des Antisemitismus anprangerte. Ein Hotel-Angestellter soll zu ihm gesagt haben: „Nimm erst mal deinen Stern ab“. Dann dürfe er einchecken. Gemeint war hier die Davidstern-Kette, die der Musiker zu dem Zeitpunkt bei sich getragen haben soll. Auf Instagram veröffentlichte er am selben Abend ein Video, in dem er verzweifelt und wütend von dem Vorfall berichtete.
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Doch die Geschichte wendete sich letztlich in eine ganz andere Richtung. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass die Anschuldigungen des Sängers so nicht stimmen, die Tat könne sich nicht so zugetragen haben, wie er sie geschildert habe. Beweisvideos legte dar, dass sich der Vorfall tatsächlich nicht so abgespielt haben kann. Auch die betreffende Kette war nicht ÜBER seinem T-Shirt zu sehen, wie Ofarim glauben machen wollte.
Es folgten diverse Shitstorms und Fassungslosigkeit in großen Teilen der Öffentlichkeit. Ofarim zeigte sich bisher wenig einsichtig, auch wenn die Indizien, die den 39-Jährigen eher belasten, erdrückend scheinen.
Das Video hat der Sänger übrigens bis heute nicht entfernt von seinem Instagram-Account.