Richtig reagierenAlkoholvergiftung: Bei diesen Anzeichen ist handeln angesagt

Eine Alkoholvergiftung kann lebensbedrohlich sein. (sv/spot)
Eine Alkoholvergiftung kann lebensbedrohlich sein. (sv/spot)

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SpotOn NewsSpotOn News | 28.09.2024, 20:23 Uhr

Bei einer Alkoholvergiftung ist der Spaß vorbei. Denn diese kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Auf welche Anzeichen man achten muss und was dann zu tun ist.

Eben war die Party noch lustig, doch plötzlich fällt jemand vom Stuhl und ist nicht mehr ansprechbar. Der Übergang von einem leichten Rausch zu einer gefährlichen Alkoholvergiftung kann rasch vonstattengehen. Dann ist schnelles Handeln gefragt, denn eine solche Vergiftung kann tödlich verlaufen. Woran man eine Alkoholvergiftung erkennt und wie man darauf reagiert.

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Geht es um Alkohol, wird häufig von einem Genussmittel gesprochen. So dient das Feierabendbier als Belohnung für getane Arbeit, mit einem Sekt wird auf Erfolge und andere freudige Anlässe angestoßen. Zur Wahrheit gehört aber, dass Alkohol ein Zellgift ist. Der Körper kann es nur in kleinen Mengen abbauen. Wann es zu viel wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Körpergewicht sowie der -größe, was und wie viel zuvor gegessen wurde. Laut dem Statistischen Bundesamt mussten im Jahr 2022 rund 57.000 Menschen wegen einer akuten Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden. Die größte Altersgruppe war dabei die der unter 19-Jährigen.

Betrunken oder schon vergiftet?

Oft ist es nicht leicht erkennbar, ob jemand "nur" betrunken ist oder schon ernsthaft an einer Alkoholvergiftung leidet. Ein erstes Anzeichen kann Erbrechen sein. Spätestens, wenn die Person bewusstlos wird, sollte man sofort reagieren und unter der Nummer 112 den Rettungsdienst verständigen. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel den Notruf gewählt als zu wenig.

Auf der Website der Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit" wird die Alkoholvergiftung in vier Stufen eingeteilt. Schon bei der zweiten Stufe kann medizinische Hilfe notwendig sein. Betroffene zeigen sich orientierungslos und verwirrt. Außerdem treten Sprach- und Koordinationsschwierigkeiten auf. Bei Stufe drei kommt es zu Gleichgewichtsstörungen und Erbrechen. Betroffene sind kaum noch ansprechbar, befinden sich in einer Art Schockzustand und können das Bewusstsein verlieren. Spätestens jetzt muss ein Rettungswagen gerufen werden. Bei der vierten Stufe kann es zu Kreislaufversagen und Atemstillstand kommen.

Erste Hilfe bei Alkoholvergiftung

Ist der potenziell alkoholvergiftete Patient bewusstlos, muss man sich zunächst um die Erstvervorgung kümmern und danach den Rettungsdienst rufen. Der oder die Betroffene muss erst stabil liegen. So wird verhindert, dass er oder sie am eigenen Erbrochenen erstickt. Für die stabile Seitenlage wird der Patient zunächst auf den Rücken gelegt, der Kopf sanft nach hinten gebeugt und ein Arm nach oben angewinkelt neben den Kopf abgelegt. Der andere Arm wird über die Brust geführt und dabei die Hand unter der Wange festhalten. Dann wird das Knie angewinkelt und die Person vorsichtig zur Seite gedreht. Die Person liegt jetzt mit der Wange auf ihrer Hand. Der Mund wird geöffnet, damit Erbrochenes aus dem Mund ablaufen kann.

Wenn der Patient sicher liegt, wird der Notruf unter der Nummer 112 verständigt. Diesem sollte man möglichst prägnant erzählen, was passiert ist. Aber nicht sofort wieder auflegen, sondern auf mögliche Rückfragen warten.

Menschen mit Alkoholvergiftung nicht aus den Augen lassen

Ist der Rettungsdienst unterwegs, muss sich bis zu dessen Eintreffen um den betroffenen Menschen gekümmert werden. Die Person darf auf keinen Fall allein gelassen werden. Sollte sie noch oder wieder ansprechbar sein, ist es wichtig, mit ihr zu reden und sie wachzuhalten. Wenn möglich, kann man versuchen, ihr Wasser einzuflößen.

Die Fahrt ins Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse. Die dortige Behandlung bei einer Alkoholvergiftung kann zwischen zwölf und 24 Stunden dauern. Um auf solche und andere Notsituationen vorbereitet zu sein, empfiehlt das Deutsche Rote Kreuz, etwa alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen. Da können lebensrettende Maßnahmen, wie etwa die stabile Seitenlage, regelmäßig aufgefrischt werden.