FilmArmie Hammer: Er ist zurück im Filmgeschäft
Armie Hammer kehrt drei Jahre nach Vorwürfen sexueller Übergriffe zur Schauspielerei zurück.
Der ‚Call Me By Your Name‘-Darsteller hat auf Instagram enthüllt, dass er in einem Westernfilm namens ‚Frontier Crucible‘ sein Schauspiel-Comeback geben wird. Der 38-jährige Star teilte ein Foto von sich mit dem Drehbuch in der Hand und betitelte den Beitrag mit den Worten: „Zurück im Sattel.“ Der Film ist eine Adaption des Romans ‚Desert Stake-Out‘ aus dem Jahr 1961 und soll im November mit der Produktion beginnen. Travis Mills wird bei dem Projekt Regie führen, in dem auch Thomas Jane, Myles Clohessy, Eli Brown und Eddie Spears zu sehen sein werden.
Die Rolle wird Armies erste Schauspielrolle sein, seit er im Jahr 2021 als Verdächtiger in einem Fall von sexueller Nötigung identifiziert wurde, seine Unschuld im vergangenen Mai aber bewiesen werden konnte. Nachdem sein Name reingewaschen wurde, sagte der ‚Tod auf dem Nil‘-Darsteller, er plane, den „langen, schwierigen Prozess zu beginnen, mein Leben wieder in Ordnung zu bringen“ und er dankte auch denen, die ihm während der Tortur zur Seite standen. In einer Erklärung in den sozialen Medien schrieb er: „Ich bin dem Bezirksstaatsanwalt sehr dankbar, dass er eine gründliche Untersuchung durchgeführt hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass ich die ganze Zeit dazu gestanden habe, dass kein Verbrechen begangen wurde. Ich freue mich darauf, einen langen, schwierigen Prozess zu beginnen, in dem ich mein Leben wieder in den Griff bekomme, jetzt, da mein Name reingewaschen ist.“ Außerdem schrieb der Star: „Ich möchte mich ganz besonders bei all den Menschen bedanken, die mir geholfen haben, diese Zeit zu überstehen.“
In einer Erklärung, die ‚PEOPLE‘ vorliegt, erklärte Rechtsanwältin Tiffany Blacknell, dass man „aufgrund der Komplexität der Beziehung und der Unfähigkeit, eine nicht einvernehmliche, erzwungene sexuelle Begegnung zu beweisen, nicht in der Lage“ sei, den Fall zweifelsfrei zu beweisen. Sie fügte hinzu: „Fälle sexueller Übergriffe sind oft schwer zu beweisen, weshalb wir unsere erfahrensten Staatsanwälte mit der Überprüfung beauftragen. In diesem Fall führten diese Staatsanwälte eine äußerst gründliche Überprüfung durch, stellten aber fest, dass es zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Beweise gibt, um Herrn Hammer eines Verbrechens anzuklagen.“