Corona: Eine Übersicht der aktuellen Regelungen in Deutschland
Gerade erst hat die Bundesregierung neue Corona-Regeln beschlossen. Der Grund: Die Zahl der Neuinfektionen ist deutschlandweit noch nicht auf das notwendige Niveau gesunken, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Deshalb haben Bund und Länder die seit dem Anfang November geltenden Regelungen und Kontaktbeschränkungen verschärft und verlängert. Das Ergebnis: Ab Mittwoch (16. Dezember 2020) gilt bundesweit ein harter Lockdown – zunächst bis 10. Januar 2021.
Doch was genau besagen die neuen Regelungen? Vielen fällt es inzwischen schwer zu verstehen, was erlaubt ist und was nicht. Im Folgenden sollen die wichtigsten Beschränkungen nochmals übersichtlich aufgeführt werden.
Strenge Kontaktbeschränkungen
Die bisherigen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Das heißt: Die Anzahl der Menschen, die sich bei privaten Treffen zusammenfinden dürfen, liegt nach wie vor bei maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Dabei werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gibt es zwischen Weihnachten und Silvester. Im engsten Familienkreis können dann Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich sein, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet, heißt es auf der Homepage der Bundesregierung. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.
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Verbot von Amateursport
Alle Amateursportarten bleiben weiter untersagt. Lediglich die Profis dürfen ihre Sportart noch ausüben. Normalbürger dürfen nur individuell trainieren. Zudem bleiben auch die Fitnessstudios und Schwimmbäder weiterhin geschlossen.
Einzelhandel und Friseure müssen schliessen
Ab Mittwoch wird auch der Einzelhandel in Deutschland geschlossen. Ausnahmen sind hier Geschäfte wie Supermärkte, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Sanitätshäuser, Banken, Apotheken. Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios bleiben geschlossen. Auch Massagesalons und andere Einrichtungen, bei denen ein enger Kontakt zwischen Kunde und Dienstleister entsteht, bleiben untersagt. Neu betroffen: Die Friseure. Bei ihnen darf vorerst auch nicht weiter gearbeitet werden.
Schärfere Maskenpflicht bleibt
Da der Mund-Nasen-Schutz noch immer als geeignetes Mittel gilt, die Verbreitung von Corona einzudämmen, gilt nach wie vor die verschärfte Maskenpflicht. Sie gilt in geschlossenen Räumen mit Besuchs- und Kundenverkehr, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, an innerstädtischen Orten mit viel Publikumsverkehr, in Einzelhandelsgeschäften und auf deren Parkplätzen und in Arbeits- und Betriebsstätten, ausgenommen dem eigenen Platz, wenn ausreichend Abstand gewährleistet ist.
Von Reisen aller Art wird abgeraten
Weiter bat die Bundeskanzlerin um einen Verzicht auf Reisen jeglicher Art. Dazu gehören laut Merkel auch alle Reisen innerhalb Deutschlands. Hotels in Deutschland dürfen nur noch Zimmer an Gäste vermieten, die sich auf Geschäftsreise befinden. Reisen ins Ausland sind zwar möglich, Touristen müssen sich aber bei der Rückkehr auf eine Quarantäne einstellen. Genauere Infos sind von Reiseziel und Bundesland abhängig und sollten bei den örtlichen Behörden erfragt werden.
Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen
Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Indoorspielplätze, Eishallen, Konzertsäle, Theater, Opern und andere Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Essen nur zum Mitnehmen
Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken bleiben weiterhin zu. Restaurants dürfen aber Speisen auf die Hand verkaufen und zur Lieferung anbieten. Diese müssen allerdings zuhause verzehrt werden.
Schulen und Kitas
Ab dem kommenden Mittwoch werden auch die Schulen in Deutschland geschlossen. Laut der Bundeskanzlerin soll eine Notfallbetreuung in den Schulen eingerichtet werden. Gleiches gilt ab dem 16. Dezember auch für die Betreuung in Kindergärten und Kindertagesstätten. Laut Ministerpräsident Markus Söder müssen Abschlussklassen aber keine Nachteile durch den beschlossenen Lockdown befürchten. Prüfungen würden entsprechend verschoben werden.
Leider sind die Regelungen in der Bundesrepublik nicht ganz einheitlich und können deshalb schwer zusammengefasst werden. Wichtig ist, dass jeder versucht, durch Beachten der AHA+AL-Regeln die Ausbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen. Wer sich bei bestimmten Fragestellungen nicht sicher ist, ob ein Verstoß gegen die Regelungen vorliegt, sollte sich beim Bund und den regionalen Behörden über den aktuellsten Stand der Maßnahmen informieren.
(KTAD)