Das Urteil ist gefallenEpstein-Komplizin Ghislaine Maxwell zu 20 Jahren Haft verurteilt
Ghislaine Maxwell ist zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Das Strafmaß liegt deutlich über der Forderung ihrer Anwälte - aber deutlich unter jener der Staatsanwaltschaft.
Richterin Alison J. Nathan hat ihr Urteil im Fall der seit nunmehr zwei Jahren inhaftierten Ghislaine Maxwell (60) gesprochen. Die Komplizin des toten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein (1953-2019) muss für ihre Taten für 20 Jahre ins Gefängnis, so das Strafmaß. „Eine Strafe von 240 Monaten ist ausreichend und nicht strikter als notwendig“, zitiert „New York Times“ ihren Urteilsspruch. Zudem verhängte die Richterin eine Geldstrafe in Höhe von 750.000 Dollar – laut des Berichts die Höchststrafe.
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Das Strafmaß begründete sie demnach mit den Worten: „Die Strafe, die ich ausspreche, muss die Schwere von Frau Maxwells Handlung widerspiegeln.“ Besagte Handlungen hatte Nathan zuvor als „abscheulich und raubtierhaft“ bezeichnet. Maxwell „arbeitete mit Epstein zusammen, um junge Opfer auszusuchen, die verletzlich waren“.
Nathan bekräftigte dabei auch noch einmal: „Es ist wichtig zu betonen, dass, obwohl Epstein die zentrale Figur in diesen kriminellen Machenschaften war, Frau Maxwell nicht anstelle von Epstein oder als Platzhalterin für Epstein bestraft wird.“ Maxwells Strafverteidiger warfen der Staatsanwaltschaft bereits mehrfach vor, sie als Sündenbock für die Taten von Epstein an den Pranger zu stellen, da er nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden könne.
Deutlich unter der Maximalstrafe
Die Anwälte von Maxwell hatten eine Haftstrafe von maximal vier bis fünf Jahren gefordert. Die Staatsanwaltschaft verlangte derweil 30 bis 55 Jahre, was die Maximalstrafe dargestellt hätte. Nathans Urteil kann also als Kompromiss beider Forderungen verstanden werden. Da sie sich bereits seit 2020 wegen Fluchtgefahr in Haft befindet, kann Maxwell auf eine Entlassung in ihren späten 70ern hoffen. Bei der Forderung der Staatsanwaltschaft wäre es derweil höchstwahrscheinlich gewesen, dass sie bis an ihr Lebensende hinter Gittern verbracht hätte.
Schuldig in fünf von sechs Anklagepunkten wurde Maxwell bereits im Dezember des vergangenen Jahres gesprochen. Die Staatsanwaltschaft warf Maxwell vor, als rechte Hand von Epstein minderjährige Opfer für dessen Sexring beschafft zu haben. Die Britin wies die Vorwürfe zurück und verzichtete damals auf eine Aussage.