Nach Anklage der StaatsanwaltschaftZappenduster: Instagram-Profil von Gil Ofarim ist jetzt deaktiviert
Seit vermeldet wurde, dass die Staatsanwaltschaft aus Leipzig gegen Gil Ofarim Anklage erhebt, ist das Instagram-Profil des Stars deaktiviert.
Wer das offizielle Instagram-Profil von Musiker Gil Ofarim (39) aufrufen möchte, bekommt derzeit (31. März) eine Fehlermeldung angezeigt. In ihr heißt es: „Diese Seite ist leider nicht verfügbar. Entweder funktioniert der von dir angeklickte Link nicht oder die Seite wurde entfernt.“ Ob der Star selbst diesen Schritt in die Wege geleitet hat und ob das Konto nur temporär oder bleibend gelöscht wurde, ist nicht ersichtlich.
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Die Deaktivierung des Accounts geht mit einer neuen Entwicklung im vermeintlichen Antisemitismus-Fall einer, von dem Ofarim im Oktober 2021 berichtete. Der Star behauptete damals in einem vielbeachteten Video, von einem Mitarbeiter des Leipziger Westin-Hotels antisemitisch behandelt und beschimpft worden zu sein.
Doch die Staatsanwaltschaft Leipzig hat laut einer Mitteilung vom Donnerstag (31. März) inzwischen nicht nur das Ermittlungsverfahren gegen den Hotelmitarbeiter wegen angeblicher antisemitischer Äußerungen und falscher Verdächtigung eingestellt. Zudem erhob sie nun ihrerseits Anklage gegen Ofarim – wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
So ist die Anklage begründet
Zur Begründung dieser Entscheidung heißt es, dass man nach detaillierter Analyse aller Beweise und Zeugenaussagen der Auffassung sei, dass sich „das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet“ hat.
Die Staatsanwaltschaft legt Gil Ofarim unter anderem zur Last, bei der polizeilichen Vernehmung seine Behauptungen zum angeblichen Geschehensablauf am Abend des 4. Oktober „in Kenntnis ihrer Unwahrheit nicht nur wiederholt und nunmehr ausdrücklich angezeigt, sondern zudem den Hotelmitarbeiter wegen dessen Strafanzeige gegen ihn wegen Verleumdung nunmehr wider besseres Wissen auch wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung angezeigt und sich damit selbst einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht zu haben“.