Trotz schwerer VorwürfeKeine Anklage gegen Ex Marilyn Manson: Das sagt Evan Rachel Wood

Evan Rachel Wood und Marilyn Manson waren 2010 für rund acht Monate verlobt. (stk/spot)
Evan Rachel Wood und Marilyn Manson waren 2010 für rund acht Monate verlobt. (stk/spot)

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SpotOn NewsSpotOn News | 25.01.2025, 15:00 Uhr

Vier Jahre haben die Ermittlungen gegen Marilyn Manson angedauert, zu einer Anklage wird es nicht kommen. Seine Ex-Verlobte Evan Rachel Wood hatte so etwas schon geahnt.

Nach vierjährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Los Angeles am vergangenen Freitag bekanntgegeben, dass sich Marilyn Manson (56) nicht vor Gericht verantworten muss. Die Anschuldigungen wegen sexueller Übergriffe hätten dem 56-Jährigen demnach nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Vorwürfe der häuslichen Gewalt lägen zudem außerhalb der Verjährungsfrist, heißt es in der Begründung. Mansons Ex-Verlobte Evan Rachel Wood (37), die selbst zu den Frauen zählt, die dem Schockrocker sexuelle Gewalt und Missbrauch vorwerfen, äußerte sich anlässlich dieser Entscheidung nun auf ihrem Instagram-Account.

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"Wir wussten immer, dass die Verjährungsfrist ein Hindernis darstellen würde, weshalb wir den Phoenix Act geschaffen haben, damit andere Opfer dieses Ergebnis nicht erleben müssen", heißt es darin laut "People". Wood hatte 2019 dazu beigetragen, dass in Kalifornien der sogenannte Phoenix Act verabschiedet wird, der die Verjährungsfrist von häuslicher Gewalt von drei auf fünf Jahre verlängerte. "Leider kann der Phoenix Act in Fällen, die vor seiner Verabschiedung aufgetreten sind, nicht helfen, aber ich hoffe, dass dies ein Licht darauf wirft, warum es so wichtig ist, sich für bessere Gesetze einzusetzen."

Die Ermittlungen konzentrierten sich auf mutmaßliche Vorfälle zwischen 2009 und 2011 in West Hollywood, wo Manson damals lebte. Neben Wood und weiteren Frauen hatte sich auch "Game of Thrones"-Darstellerin Esmé Bianco (42) diesbezüglich geäußert und Vorwürfe erhoben.

Juristisches Glück für Manson?

In ihrem aktuellen Statement deutet Wood zudem an, dass es ohne die abgelaufene Verjährungsfrist womöglich anders für Manson ausgesehen hätte: "Meinem Anwalt und mir wurde von den stellvertretenden Bezirksstaatsanwälten und den Sheriff-Stellvertretern, die den Fall untersuchten, mitgeteilt, dass es zwingende Beweise zur Untermauerung unserer Behauptungen gebe, die Verjährungsfrist jedoch die strafrechtliche Verfolgung vieler dieser Verbrechen verhindere."

Die Staatsanwaltschaft betonte zuvor, dass sie sich weiterhin dafür einsetze, Gerechtigkeit für Überlebende von Missbrauch zu erwirken, wann immer dies rechtlich möglich sei. Betroffene wurden ermutigt, sich möglichst zeitnah nach Vorfällen an die Strafverfolgungsbehörden zu wenden.

Bislang ließ Manson sämtliche Vorwürfe zurückweisen. Eine Gegenklage wegen Verleumdung zog er erst Ende November 2024 überraschend zurück. Er musste damals an Wood rund 300.000 Euro Anwaltskosten zahlen.