Kunden klagen vor GerichtWerbung bei Prime Video: Was sich bei Amazons Streamingdienst ändert
Wer auf Amazon Prime werbefrei Videos streamen möchte, muss ab 5. Februar dafür bezahlen. Warum manche Kunden dagegen klagen und was die Änderung für Film- und Serienfans bedeutet.
Instagram, Facebook, Netflix, Disney+ und jetzt Amazon Prime Video: All diese Anbieter haben in den letzten Wochen und Monaten ein Werbefrei-Abo eingeführt. Wer also keine Werbung sehen möchte, muss (mehr) bezahlen. Das jüngste Beispiel ist Amazon, das künftig für werbefreies Streaming auf Prime Video drei Euro mehr verlangt als den Standardpreis. Das sollten Kunden wissen.
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Bestehende Kunden von Amazon Prime, die nichts an ihrem Abo ändern, sehen künftig beim Streaming ihrer Serien, Filme, Dokus und Sportevents Werbung. Der Versandriese sagt, dies sei notwendig, um "weiterhin in Top-Entertainment und Live-Sportinhalte zu investieren und diese Investition langfristig zu erhöhen". Als Ziel gibt Amazon aus, "deutlich weniger Werbung zu zeigen als traditionelle Fernsehsender und andere Videostreaming-Anbieter". Wie das "Wall Street Journal" aus internen Amazon-Papieren zitiert, soll es um bis zu dreieinhalb Minuten Werbung pro Stunde gehen.
Um weiterhin werbefrei auf Prime Video unterwegs zu sein, verlangt der Konzern ab 5. Februar einen Aufpreis von 2,99 pro Monat. Der reguläre Preis für Amazon Prime beträgt 8,99 Euro pro Monat. In Summe sind also 10,98 Euro monatlich fällig, um ohne Werbung auf Amazon Videos streamen zu können. Wer Amazon Prime dagegen ausschließlich nutzt, um sich versandkostenfreie Pakete zusenden zu lassen, ist von der Änderung nicht betroffen.
Kippen die Gerichte Amazons Vorgehen?
Für Unmut bei Kunden in den USA, wo die Werbefrei-Option bereits letzten Sommer eingeführt wurde, sorgt die Tatsache, dass trotz der zusätzlichen Zahlung vor und nach Filmen und Videos weiterhin Werbung zu sehen ist. Diese lässt sich den Nutzerberichten zufolge auch nicht, wie bei der Werbung für Amazon-Eigenproduktionen bisher üblich, überspringen oder vorspulen, wie das Branchenportal "Golem" berichtet.
Das letzte Wort darüber, ob diese Änderung in Deutschland Bestand haben wird, ist also noch nicht gesprochen. So ist beispielsweise die Stiftung Warentest der Meinung, dass es sich bei Amazons Vorgehen um eine einseitige Preiserhöhung handelt, zu der sich der Konzern nicht das Einverständnis seiner Kundinnen und Kunden eingeholt hat.
Damit sei das Vorgehen Amazons rechtswidrig und mindestens eine Klage dagegen liege dem Amtsgericht Berlin-Neukölln bereits vor. Immerhin: Wer sein Abo wegen der Änderung kündigen möchte, bekommt seine bis zur Kündigung nicht verbrauchten Abo-Gebühren zurück.