Grosses SchauspielerkinoPreview „Große Freiheit“ mit Franz Rogowski: Film über den Paragraphen der Schande

Preview "Große Freiheit" mit Franz Rogowski: Film über den Paragraphen der Schande
Preview "Große Freiheit" mit Franz Rogowski: Film über den Paragraphen der Schande

© Freibeuterfilm_Rohfilm

Paul VerhobenPaul Verhoben | 08.10.2021, 21:39 Uhr

Seine Weltpremiere erlebte „Große Freiheit“ auf dem Festival de Cannes in der Sektion Un Certain Regard, wo er mit dem Großen Preis der Jury ausgezeichnet wurde.

„Große Freiheit“ ist der dritte Kinofilm des vielfach ausgezeichneten Regisseurs Sebastian Meise. Intensiv und großartig gefilmt von der renommierten französischen Kamerafrau Crystel Fournier ist „Große Freiheit“ herausragendes Schauspielerkino, getragen von dem großartigen Franz Rogowski („Victoria“, „Fikkefuchs“)und dem österreichischen Kinostar Georg Friedrich („Wilde Maus“, „Narzissen und Goldmund“) in den Hauptrollen.

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Darum geht’s in „Große Freiheit“

Hans liebt Männer. Zumeist auf öffentlichen Toiletten. 1945 hatte man ihn aus dem Konzentrationslager gerettet, doch anschließend direkt gleich wieder ins Gefängnis geworfen. Denn Liebe unter Männern ist auch im Nachkriegsdeutschland ein Verbrechen, der berüchtigte Paragraph 175 ist weiter in Kraft. Im Gefängnis trifft Hans, der Wiederholungstäter, auf Viktor, einen verurteilten Mörder. Aus anfänglicher Abneigung entwickelt sich im Laufe der Jahre eine intensive Verbindung voller Respekt und Empathie. Vielleicht sogar so etwas wie Liebe?

Für den Film hagelte es nicht nur in Cannes einen wichtigen Preis, sondern auch beim Sarajevo Film Festival 2021. Ende September 2021 eröffnete „Große Freiheit“ das Filmfest Hamburg.

Kinostart des österreichisch-deutschen Spielfilms ist am 18. November.

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Der Paragraph 175

Der berüchtigte Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuches existierte von 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis 1994. Er kriminalisierte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts.

1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis.

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IMAGO / Prod.DB

Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung des Paragraphen 175 zurück. Ab Ende der 1950er Jahre wurden gleichgeschlechtliche Handlungen unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 setzte die DDR ein neues Strafgesetzbuch in Kraft, das in Paragraph 151 gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. Am 1. Juli 1989 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen.

Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. Mehr dazu hier.