„Parasitär“ABBA einigen sich in Streit mit „böswilligem“ Tribute-Act ABBA MANIA
ABBA zogen Ende 2021 gegen ihre eigenen Bewunderer und Nachahmer vor Gericht. Nun gab es eine Einigung.
ABBA gegen ABBA MANIA — so lautete der Gerichtsstreit, der Ende 2021 für Verwunderung sorgte. Die schwedischen Poplegenden ABBA hatten einen britischen Tribute-Act verklagt — und diesen als „parasitär“ bezeichnet. Nun konnte man vor Gericht eine Einigung erzielen.
Diese Einigung wurde erzielt
Wie das US-amerikanische Magazin „Billboard“ berichtet, wurden sich beide Parteien nun einig. Besonders viele Details zum Kompromiss sind bislang nicht bekannt. Fix ist jedoch, dass ABBA MANIA (so der Name des Tribute-Acts) sich verpflichten, nicht mehr unter diesem Namen aufzutreten. Wie „Billboard“ berichtet, werden ABBA in dieser Sache von der Anwaltskanzlei Fross Zelnick Lehrman & Zissu PC vertreten. Der eingereichte Antrag soll jedoch nur wenige Details enthalten.
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Der Grund für die Klage
ABBA hatten am 3. Dezember 2021 Klage gegen ihre Bewunderer wegen Copyrightverletzung eingereicht und die Geklagten darin als „parasitär“ und „böswillig“ bezeichnet. ABBA MANIA würden ABBA-Fans absichtlich in die Irre führen und den Eindruck erwecken, es handle sich dabei um eine offiziell autorisierte Show. Bei ABBA MANIA handelt es sich allerdings um eine britische Tribut-Show, die mit dem Satz „the original tribute from London’s West End“ für sich geworben hatte.
Die Schweden waren bereits zuvor an den Tribute-Act herangetreten und hätten um eine Namensänderung gebeten — allerdings haben diese laut ABBA auf ihre Anfrage gar nicht reagiert. „Die Beklagten verwenden die Begriffe ‚offiziell‘ und ‚Original’ in vielen ihrer Marketingmaterialien, Webseiten und sozialen Medien, was bei den Verbrauchern den Eindruck erweckt, dass es eine Art von Verbindung, Zugehörigkeit oder Sponsoring zwischen ABBA und ABBA MANIA gibt“, hatte es darin geheißen.
Was jetzt aus ABBA MANIA wird
Unklar bleibt, ob ABBA MANIA nur ihren Namen oder auch ihren Show-Act an sich ändern müssen.
Weder seitens des Originals — also der Band um Agnetha Fältskog (71), Anni-Frid Lyngstad (75), Björn Ulvaeus (76) und Benny Andersson (74) — noch von ihren „Kopisten“ gibt es bislang ein Statement zu der Einigung vor Gericht.