Wegen UrheberrechtsverletzungABBA verklagen „parasitäre“ und „böswillige“ Cover-Band
Die schwedischen Poplegenden ABBA ziehen gegen einen Tribute-Act vor Gericht — und haben harte Worte für ihre Nachahmer übrig.
Dass ABBA nicht erst seit ihrer Mega-Reunion ganz genau darauf schauen, was mit ihrem „Erbe“ passiert, ist bekannt. Das bekommt jetzt auch der Tribute-Act ABBA MANIA zu spüren, der von der schwedischen Band wegen Urheberrechtsverletzung verklagt wird.
Dabei sind die Worte, die Agnetha Fältskog (71), Anni-Frid Lyngstad (75), Björn Ulvaeus (76) und Benny Andersson (74) für ihre „Bewunderer“ übrig haben alles andere als schmeichelhaft.
Der Grund für den Ärger
Wie das US-Magazin „Billboard“ berichtet, reichten ABBA am 3., Dezember 2021 Klage ein — und bezeichneten die Geklagten darin als „parasitär“ und „böswillig“. ABBA MANIA würden ABBA-Fans absichtlich in die Irre führen und den Eindruck erwecken, es handle sich dabei um eine offiziell autorisierte Show. Bei ABBA MANIA handelt es sich um eine britische Tribut-Show, die mit dem Satz „the original tribute from London’s West End“ für sich wirbt.
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Das steht in der Klage
„Die Beklagten verwenden die Begriffe ‚offiziell‘ und ‚Original’ in vielen ihrer Marketingmaterialien, Webseiten und sozialen Medien, was bei den Verbrauchern den Eindruck erweckt, dass es eine Art von Verbindung, Zugehörigkeit oder Sponsoring zwischen ABBA und ABBA MANIA gibt“, heißt es in der Klage.
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Namensändeurng von Tribute-Act abgelehnt
Des Weiteren ist darin zu lesen, man habe dem Show-Act eine Namensänderung vorgeschlagen, um den Streit beizulegen. „In einem Versuch, diesen Streit gütlich zu lösen, erklärte [ABBA], wie die Beklagten den Ausdruck ‚ABBA Tribute’ in einer nicht verwechselbaren Art und Weise verwenden könnten, um ihre Tribute-Show zu beschreiben, solange der eigentliche Name der Tribute-Show nicht das Wort ABBA enthalten“, so die Klage weiter. ABBA MANIA seien dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen und haben eine Namensänderung abgelehnt.
Wer gerne ABBA live sehen möchte, sollte ohnehin besser beim Original – zumindest beim Avatar-Original — bleiben.