NummernschildWunschkennzeichen: Was ist erlaubt?
Auf der Suche nach einem neuen Kennzeichen? Wir verraten, welche Kombinationen erlaubt sind und welche nicht.
Das Kennzeichen an einem Auto erfüllt natürlich primär die Funktion, das Fahrzeug seinem Halter in Form der einzigartigen Kombination aus Buchstaben und Zahlen zuordnen zu können.
Gäbe es diese einmalige Kennzeichnung nicht, wäre es schließlich kaum möglich, aus der großen Anzahl an Autos ein einzelnes Fahrzeug herauszufiltern. Dies ist jedoch zum Beispiel nötig, wenn der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begeht und für diese belangt werden soll.
Die Beliebtheit von persönlichen Wunschkennzeichen ist im Laufe der vergangenen Jahre stark gestiegen – besonders in Deutschland, wo viele Menschen eine sehr emotionale Beziehung zu ihrem Fahrzeug pflegen. Nutzen Fahrzeughalter die Möglichkeit, Kennzeichen reservieren lassen zu können, bevor sie ihr Fahrzeug bei der Behörde zulassen, können sie dabei sicher sein, dass ihre gewünschte Kombination aus Buchstaben und Zahlen auf jeden Fall noch verfügbar ist.
Was grundsätzlich bei den Wunschkennzeichen zu beachten ist und welche Kennzeichen in Deutschland per Gesetz nicht erlaubt sind, erklärt der folgende Beitrag.
Die wichtigsten Fakten zu den Wunschkennzeichen
Sollte die gewünschte Kombination von Zahlen und Buchstaben noch nicht anderweitig vergeben sein und diese ist in Deutschland nicht generell verboten, hat grundsätzlich jeder Fahrzeughalter die Möglichkeit, sein Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen auszustatten.
Die Reservierung des gewünschten Kennzeichens ist dabei in der Regel bei der Zulassungsstelle sowohl persönlich als auch telefonisch oder online möglich. Allerdings muss in diesem Zusammenhang darauf geachtet werden, für welchen Zeitraum das Wunschkennzeichen reserviert wird, da sich dieser zwischen den verschiedenen Regionen durchaus stark unterscheiden kann.
Der einheitliche Preis für das Wunschkennzeichen besteht in den normalen Gebühren für die Zulassung, zuzüglich eines Aufschlags in Höhe von 10,20 Euro. Daneben müssen auch die Kosten berücksichtigt werden, die für die Prägung des Kennzeichens anfallen.
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Welche Wunschkennzeichen sind nicht möglich?
Geht es um die Auswahl der Erkennungsnummer für das Autokennzeichen, herrscht in Deutschland eine recht große Freiheit. Dennoch gibt es einige Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die per Gesetz nicht erlaubt sind.
Dies gilt beispielsweise für Abkürzungen, die von anderen Personen als beleidigend angesehen oder Anstoß erregen können. Die FZV, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt im Paragrafen 8 dabei, welche Kennzeichen nicht genutzt beziehungsweise geprägt werden dürfen, da sie gegen die guten Sitten verstoßen.
In einigen deutschen Bundesländern ist es so nicht erlaubt, die Abkürzungen SK-IN, N-SU, N-PD, HEI-L, IZ-AN, HH oder SD zu nutzen. Diese stehen für Skinhead, nationalsozialistischer Untergrund, nationalsozialistische Partei, Heil, Nazi, Heil Hitler und Sicherheitsdienst.
Allerdings existieren daneben auch einige Ziffern, deren verborgene Bedeutung Anstoß erregen kann und die aus diesem Grund ebenfalls verboten sind. Zu diesen gehören zum Beispiel die 88, der Zahlencode für die Abkürzung Heil Hitler, und die 18, der Code für Adolf Hitler.
Zwar unterscheiden sich die Regelungen in diesem Zusammenhang zwischen den einzelnen Bundesländern, allerdings sind einige Wunschkennzeichen auch in ganz Deutschland nicht erlaubt. Betroffen sind davon vor allem die Abkürzungen, die einen Bezug zu dem Nationalsozialismus aufweisen und die damit für negative Assoziationen sorgen.
In ganz Deutschland ist es somit nicht möglich, das Kennzeichen mit den Kombinationen HJ für Hitlerjugend, SA für Sturmabteilung, SS für Schutzstaffel, NS für Nationalsozialismus, KZ für Konzentrationslager oder AH für Adolf Hitler auszustatten.
(KTAD)