Neues im OhrfeigenfallOliver Pocher will Fat Comedy zum Schweigen bringen
Oliver Pocher will viel mehr als nur Schmerzensgeld für die Ohrfeige von Rapper Fat Comedy. Seine Forderungen sorgen nicht nur bei seinem Kontrahenten für Erstaunen.
Die Ohrfeige, die der Rapper Fat Comedy im März 2022 Comedy-Star Oliver Pocher (44) gab, hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwalt ermittelt – wie berichtet – gegen den hinterhältigen Angreifer wegen Körperverletzung. Das an sich wäre noch nicht besonders überraschend — aber Pocher stellt weitere Forderungen, die viele als scheinheilig empfinden.
Oliver Pocher: Das will er erreichen
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, geht Pocher in seinen Forderungen viel weiter und hat eine Hamburger Kanzlei eingeschalten. Dem Bericht zufolge möchte der Klamauk-Comedian mit einer umfassenden Unterlassungserklärung Fat Comedy dazu zwingen, sich in dieser Sache nicht mehr über ihn lustig zu machen. Weder mit Kommentaren und Bildern auf seinen sozialen Netzwerken noch in anderer Form.
Kurz gesagt: dem 23-jährigen TikToker sollen weitere Äußerungen in Bezug auf den Vorfall und die Folgen bei Strafe untersagt werden.
Das sagt Fat Comedy dazu
Sollte Fat Comedy weiter gegen Pocher im Ohrfeigen-Fall lästern, soll es dafür saftige Strafen hageln. Der Rapper selbst findet das merkwürdig. „Ausgerechnet Oliver Pocher schwingt sich zum selbstberufenen Staatsanwalt auf“, klagt er gegenüber der „Bild“-Zeitung. „Ich habe den Eindruck, dass er gern austeilt, aber nicht einstecken kann. Wenn ich sehe, was Pocher über andere Influencer gepostet hat, kann ich nur sagen: Da sind meine Posts megaharmlos.“
Fat Comedy: Nach großer Entschuldigung legt er sich erneut mit Oliver Pocher an
So richtig sieht Fat Comedy Pochers Forderung nicht ein und relativiert seinen Spott außerdem: „Alles, was ich gepostet habe, war zudem Comedy. Warum stört es Oliver Pocher, dass ich in dem Gefängnis-Video seine leicht bekleidete Partnerin an die Zellen-Wand gehängt habe? Das sollte er eher als Auszeichnung nehmen, denn ‚Knackis‘ hängen sich schließlich gern schöne Frauen an die Gefängniswände. Deshalb glaube ich auch, dass Amira Pocher in keiner echten Gefängniszelle aufgehängt würde …“
Oliver Pocher: Berechtigte Forderung?
Dass die Ohrfeige gegen Pocher völlig fehl am Platz war und auch grundsätzlich eines knallharten juristischen Nachspiels bedarf um Wiederholungen auszuschließen ist unbestritten. Ob gerade Pocher, der seit Jahren damit sein Geld verdient, sich über andere lustig zu machen und diese auch gelegentlich persönlich angreift, plötzlich so wehleidig sein sollte, wenn er das Subjekt des Spotts ist, steht auf einem anderen Blatt.
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Denn eins steht fest: Würde Pocher auch bei anderen diesen ethischen Maßstab anwenden, wäre ein Großteil seiner Arbeit als Comedian hinfällig.
Klar, Fat Comedy ist weder ein Gentleman noch scheint er besonders viel Feinsinn und Geschmack zu besitzen, wenn es um das Thema Humor geht. Man könnte argumentieren, Pocher tut dies allerdings ebensowenig. Aber in der Tat: Pocher muss öffentliche „ehrverletzende Aussagen“ nicht dulden.
Fat Comedys Anwälte wollen das so nicht hinnehmen. „Zivilrechtlich werden wir mit aller erforderlichen juristischen Härte gegen derart absolut übertriebene Forderungen der Pocher-Seite vorgehen“, so Strafverteidiger Burkhard Benecken und Medienrechtler Dirk Giesen kampfbereit. „Die Rechte unseres Mandanten auf freie Meinungsäußerung sowie Kunstfreiheit werden durch das Abmahnschreiben außer Kraft gesetzt.“
Es bleibt also spannend.