Er soll etwa 22.100 Euro zahlenVon Soyeons Ex-Mann verklagt: Gerhard Schröder muss ihn entschädigen
Altbundeskanzler Gerhard Schröder muss dem Ex-Ehemann seiner Ehefrau Soyeon Schröder-Kim eine Entschädigung zahlen. Das hat ein Gericht in Seoul jetzt entschieden.
Altkanzler Gerhard Schröder (77) ist von einem Familiengericht in Seoul, Südkorea, zu einer Entschädigungszahlung an den Ex-Ehemann seiner Ehefrau Soyeon Schröder-Kim (53) verurteilt worden. Das meldet „The Korea Times“.
Der Mann, dessen Identität nicht veröffentlicht wurde, hatte 2018 eine Klage eingereicht, in der er 100 Millionen Won (umgerechnet etwa 67.000 Euro) Schadensersatz von Schröder im Zusammenhang mit seinem Ehe-Aus gefordert hatte. Am vergangenen Donnerstag hat das Familiengericht nun das Urteil gefällt. Schröder muss demnach 30 Millionen Won zahlen, das sind umgerechnet rund 22.100 Euro.
Das meint der Anwalt von Gerhard Schröder
Der Mann hatte behauptet, dass er und seine damalige Ehefrau sich im November 2017 in gegenseitigem Einvernehmen scheiden ließen, unter der Bedingung, dass sie ihre Beziehung mit Gerhard Schröder beendet. Doch die beiden heirateten im Jahr darauf. Der Anwalt des ehemaligen Bundeskanzlers hatte daraufhin gekontert, dass die Beziehung nichts mit der Trennung zu tun hatte.
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Hochzeit im Mai 2018
Gerhard Schröder und Soyeon Kim haben im Mai 2018 in ihrer Heimatstadt Seoul geheiratet und im Oktober 2018 nochmal in Berlin. Für den ehemaligen SPD-Politiker ist es die fünfte Ehe. Mit seiner vierten Frau, Doris Schröder-Köpf (57), adoptierte er zwei Kinder. Die Scheidung war offiziell im Herbst 2017 eingereicht worden. Soyeon Kim hat aus ihrer ersten Ehe eine Tochter.